25-jähriges Dienstjubiläum von Andrea Ristl-Friedberger

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12.11.2024

Andrea Ristl-Friedberger ist seit 25 Jahren Leiterin der Mittagsbetreuung an der Grundschule Oberpöring.

Dieses Jubiläum nahmen Rektor Markus Steinhuber sowie die Bürgermeister Thomas Stoiber und Hans Eigner zum Anlass, die „Direktorin der Mittagstiger“ für ihre langjährigen Dienste und ihr Wirken zum Wohle der Kinder zu würdigen.

Den Zeitungsartikel des Plattlinger Anzeigers finden Sie hier. 

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25-jähriges Dienstjubiläum von Silvia Eberl

v.l.: Bürgermeister Johannes Schmid, die geehrte Silvia Eberl
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12.11.2024

Am Donnerstag, 07.11.2024 wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Sitzungssaal des Rathauses in Niederpöring Frau Silvia Eberl eine Ehrenurkunde für eine Dienstzeit von 25 Jahren im öffentlichen Dienst überreicht.

Frau Eberl ist seit 1999 bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring beschäftigt. 

Bürgermeister Johannes Schmid und Geschäftsleiter Kurt Kari bedankten sich bei Silvia Eberl für die bisher geleistete Arbeit.

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Regionalbudget 2025 - ILE Donauschleife

29.10.2024

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet auch für das Jahr 2025 interkommunalen Kooperationen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung mit einem Regionalbudget an.

Die ILE Donauschleife wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 Euro beantragen und dabei einen Eigenanteil von 7.500 Euro leisten. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Antrages, ruft die ILE interessierte Projektträger auf, Anträge für Kleinprojekte einzureichen.

Ziel der ILE Donauschleife ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen bei der ILE Donauschleife beantragt werden. Es sollen insbesondere auch Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.

Einreichfrist für Förderanträge: 16. Dezember 2024.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Weihnachtskonzert - Musikraum ILE Donauschleife

29.10.2024

Erlebt einen festlichen Abend voller Musik und Emotionen und eine wunderbare Einstimmung auf das anstehende Weihnachtsfest!

Wann:      18.12.2024 um 18:00 Uhr

Wo:          Stadthalle Osterhofen

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Kleine Lebensräume schaffen - mit Deiner Hilfe! - ILE Donauschleife

22.10.2024

Am 1. Oktober hat die ILE Donauschleife den Wetbewerb „kleine Lebenräume“ gestartet. 

Über eine ganze Vegetationsperiode bis Ende September 2025 sollen dabei Schlagworte wie Klimaanpassung, Regenrückhaltung, Wassersparen, Artenschwund bzw. Erhalt Biodiversität bei Pflanzen und Tieren konkret mit Leben erfüllt werden.

- Wann/Wer/Wie?

- Um was geht es?

- Weitere Informationen

Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

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Tagesmutter / Tagesvater werden: Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen startet am 24.01.2025

15.09.2024

Das Amt für Jugend und Familie Deggendorf sucht Interessenten für die Tätigkeit als Tagesmutter/ -vater. Kindertagespflege bedeutet die Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 13 Jahren. Sie ist eine familiennahe Betreuung, bei der individuelle Bedürfnisse des Kindes besonders berücksichtigt werden können. Die Betreuung ermöglicht das Erleben von Familienalltag mit seinen Aktivitäten und der notwendigen Ruhe. In einer Tagespflegestelle dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut und acht Buchungsverhältnisse insgesamt eingegangen werden. Tageskinder werden im Haushalt der Tagespflegeperson oder in angemieteten Räumen betreut.

Als Tagesmütter oder -väter eigenen sich Personen, die Freude an der Betreuung und Förderung von Kindern haben. Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit sowie Belastbarkeit sind neben den räumlichen Voraussetzungen weitere Kriterien. Kindertagespflege ist für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher eine berufliche Alternative. Für Menschen ohne pädagogische Ausbildung ist sie eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten. Gern können Tageskinder auch im Einklang mit den eigenen Kindern betreut werden. Wenn die eigenen Kinder aus dem Haus sind, nutzen auch viele Mütter das „leere Nest“ und die freie Zeit, um Tageskinder aufzunehmen.

Tagespflegepersonen arbeiten selbständig und werden für ihre Tätigkeit bezahlt.

Bei Vollzeitbetreuung von beispielsweise 35 - 40 Wochenstunden ist dies mit bis zu 1005 Euro im Monat pro Kind durchaus lukrativ. Übernommen werden zudem andere finanzielle Leistungen, wie z. B. Beiträge für die Unfall- und Haftpflichtversicherung und Teile der Kranken- und Altersversicherung. Die Tagespflegeperson entscheidet selbst darüber, wie viele Kinder (max. 5) sie zu welchen Zeiten betreuen möchte.

Tagesmütter / -väter werden für ihre Aufgabe geschult, sie müssen sich regelmäßig fortbilden und sie sind gesucht. Wer sich diese Aufgabe vorstellen könnte, benötigt eine Pflegeerlaubnis, welche vom Amt für Jugend und Familie erteilt wird.

Voraussichtlich wird ab 24.01.2025 ein Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit der Volkshochschule Deggendorf im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten angeboten. Der Kurs findet immer Freitagabend und samstags an der VHS statt. Integriert in den 160 UE ist auch ein Praktikumsanteil. Neben der Grundqualifizierung unterstützt sie das Amt für Jugend und Familie in allen Fachfragen.

Gerne können sich interessierte Personen unverbindlich bei der Tagespflegestelle über die Voraussetzungen informieren und beraten lassen. 

Infos und Anmeldung:

Brigitte Fischer, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Fachberatung der Tagespflegestelle im Amt für Jugend und Familie Deggendorf,

fischerb@lra-deg.bayern.de; 0991/3100-450

 

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)

13.09.2024

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Wallerfing/Oberpöring: Kernweg nun offiziell frei

03.07.2024

Segnung und Übergabe: Die Zusammenarbeit zweier Gemeinden trägt Früchte.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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10. Wallerfinger Dorfbladl

30.05.2024

Es ist uns ein Anliegen Sie mit diesem Blatt über aktuelle Geschehnisse und Planungen in der Gemeinde sachlich und neutral zu informieren. Das Blatt wird voraussichtlich dreimal im Jahr erscheinen und jedem gemeldeten Haushalt in der Gemeinde kostenlos zugestellt. Zusätzlich ist es auch hier in digitaler Form einsehbar:  

Wallerfinger Dorfbladl

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Internet wird schneller - Telekom erhält Zuschlag für Breitbandausbau

20.03.2024

Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in den Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing gewonnen.

Für die Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing unterzeichneten die Bürgermeister zusammen mit Markus Münch den Vertrag mit der Deutschen Telekom.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Bekanntmachung Schutzkreis der Belegstelle Königswald

21.02.2024

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring informiert:

Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt die Züchtergruppe des Bienenzuchtverein Plattling eine Bienenköniginnen-Belegstelle im „Königswald“ zwischen Ottmaring und Aholming. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 7,5 km-Schutzradius, der auch unser Gemeindegebiet umfasst. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.

Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:

Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:

„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“

Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, bei der Belegstellenleitung oder eines Beauftragten zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.

Die Belegstelle „Königswald“ bietet an, bezuschusste Königinnen als auch kostenfreien Zuchtstoff an den Anliefertagen jeweils Samstag und Mittwoch ab 18:00 Uhr abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.

Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:

Theo Günthner

Telefon: 09938 597

Natalie Britzl

Telefon: 0176 47118371

https://bzv-plattling.de/belegstelle/

gebeten.

Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.

Informationen unter:

Stefan Fleischmann
Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern

Tel.: 0931/9801-3683
E-Mail: Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de

https://www.lwg.bayern.de/bienen

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Die Grundsteuerreform

14.09.2022

Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link: 

www.grundsteuer.bayern.de

Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

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