Kostenloser Anschluss an das leistungsstarke Glasfasernetz der Deutschen Telekom
29.11.2024
Im Rahmen einer Förderung können Immobilien im Gemeindebereich Oberpöring kostenlos an das Glasfasernetz der Telekom angeschlossen werden. Folgende Bereiche werden einen Glasfaser-Hausanschluss beantragen können:
- Am Bürggraben
- Augerlgasse
- Maria Bürg
- Teile von Niederpöring
- Plattlinger Straße
Hier finden Sie eine Übersicht.
Bei einer Beauftragung eines nachträglichen Ausbaus zu einem späteren Zeitpunkt müsste der Eigentümer die marktüblichen Kosten für den Hausanschluss selbst tragen.
Der Glasfaser-Hausanschluss kann unter folgendem Link beauftragt werden:
Alternativ kann die kostenfreie Rufnummer 0800 22 66100 genutzt werden.
Mit der Beauftragung erteilen Sie der Deutschen Telekom Ihr Einverständnis für den Ausbau und die Anbindung Ihres Gebäudes.
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Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 14 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
03.12.2024
- Flächennutzungsplan Begründung
- Vorhabenbez. Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring" -Begründung-
- Vorhabenbez. Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
- Ausgleichsflächen "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
- Ausgleichsflächen 2. Teil "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
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Christbaumabfuhr Weihnachten 2024
02.12.2024
Regionalbudget 2025 - ILE Donauschleife
29.10.2024
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet auch für das Jahr 2025 interkommunalen Kooperationen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung mit einem Regionalbudget an.
Die ILE Donauschleife wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 Euro beantragen und dabei einen Eigenanteil von 7.500 Euro leisten. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Antrages, ruft die ILE interessierte Projektträger auf, Anträge für Kleinprojekte einzureichen.
Ziel der ILE Donauschleife ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen bei der ILE Donauschleife beantragt werden. Es sollen insbesondere auch Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.
Einreichfrist für Förderanträge: 16. Dezember 2024.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Weihnachtskonzert - Musikraum ILE Donauschleife
29.10.2024
Erlebt einen festlichen Abend voller Musik und Emotionen und eine wunderbare Einstimmung auf das anstehende Weihnachtsfest!
Wann: 18.12.2024 um 18:00 Uhr
Wo: Stadthalle Osterhofen
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Kommunale Verkehrsüberwachung September 2024
24.10.2024
Die Auswertung der kommunalen Verkehrsüberwachung für September können Sie hier einsehen:
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Kleine Lebensräume schaffen - mit Deiner Hilfe! - ILE Donauschleife
22.10.2024
Am 1. Oktober hat die ILE Donauschleife den Wetbewerb „kleine Lebenräume“ gestartet.
Über eine ganze Vegetationsperiode bis Ende September 2025 sollen dabei Schlagworte wie Klimaanpassung, Regenrückhaltung, Wassersparen, Artenschwund bzw. Erhalt Biodiversität bei Pflanzen und Tieren konkret mit Leben erfüllt werden.
Klicken Sie hier für mehr Informationen.
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Tagesmutter / Tagesvater werden: Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen startet am 24.01.2025
15.09.2024
Das Amt für Jugend und Familie Deggendorf sucht Interessenten für die Tätigkeit als Tagesmutter/ -vater. Kindertagespflege bedeutet die Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 13 Jahren. Sie ist eine familiennahe Betreuung, bei der individuelle Bedürfnisse des Kindes besonders berücksichtigt werden können. Die Betreuung ermöglicht das Erleben von Familienalltag mit seinen Aktivitäten und der notwendigen Ruhe. In einer Tagespflegestelle dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut und acht Buchungsverhältnisse insgesamt eingegangen werden. Tageskinder werden im Haushalt der Tagespflegeperson oder in angemieteten Räumen betreut.
Als Tagesmütter oder -väter eigenen sich Personen, die Freude an der Betreuung und Förderung von Kindern haben. Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit sowie Belastbarkeit sind neben den räumlichen Voraussetzungen weitere Kriterien. Kindertagespflege ist für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher eine berufliche Alternative. Für Menschen ohne pädagogische Ausbildung ist sie eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten. Gern können Tageskinder auch im Einklang mit den eigenen Kindern betreut werden. Wenn die eigenen Kinder aus dem Haus sind, nutzen auch viele Mütter das „leere Nest“ und die freie Zeit, um Tageskinder aufzunehmen.
Tagespflegepersonen arbeiten selbständig und werden für ihre Tätigkeit bezahlt.
Bei Vollzeitbetreuung von beispielsweise 35 - 40 Wochenstunden ist dies mit bis zu 1005 Euro im Monat pro Kind durchaus lukrativ. Übernommen werden zudem andere finanzielle Leistungen, wie z. B. Beiträge für die Unfall- und Haftpflichtversicherung und Teile der Kranken- und Altersversicherung. Die Tagespflegeperson entscheidet selbst darüber, wie viele Kinder (max. 5) sie zu welchen Zeiten betreuen möchte.
Tagesmütter / -väter werden für ihre Aufgabe geschult, sie müssen sich regelmäßig fortbilden und sie sind gesucht. Wer sich diese Aufgabe vorstellen könnte, benötigt eine Pflegeerlaubnis, welche vom Amt für Jugend und Familie erteilt wird.
Voraussichtlich wird ab 24.01.2025 ein Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit der Volkshochschule Deggendorf im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten angeboten. Der Kurs findet immer Freitagabend und samstags an der VHS statt. Integriert in den 160 UE ist auch ein Praktikumsanteil. Neben der Grundqualifizierung unterstützt sie das Amt für Jugend und Familie in allen Fachfragen.
Gerne können sich interessierte Personen unverbindlich bei der Tagespflegestelle über die Voraussetzungen informieren und beraten lassen.
Infos und Anmeldung:
Brigitte Fischer, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Fachberatung der Tagespflegestelle im Amt für Jugend und Familie Deggendorf,
fischerb@lra-deg.bayern.de; 0991/3100-450
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Änderung des Flächennutzungsplanes der Gde. Oberpöring durch Deckblatt Nr. 11 sowie Satzungsbeschluss für den vorhabenbez. Bebauungsplan mit Begr., integrierter Gründordnung und Artenschutzgutachten
15.09.2024
„SO Photovoltaikpark Stoiber Oberpöringermoos“
- Bekanntmachung Flächennutzungsplan
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss
- Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
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Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)
13.09.2024
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Wallerfing/Oberpöring: Kernweg nun offiziell frei
03.07.2024
Segnung und Übergabe: Die Zusammenarbeit zweier Gemeinden trägt Früchte.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Hinweis der Gemeinde Oberpöring
05.06.2024
Die Gemeinde Oberpöring informiert die Bewohner der Ortschaft Niederpöring darüber, dass ab Montag, den 10.06.2024 die Bauarbeiten für den Austausch der Hausanschlussschieber im gesamten Ortsbereich beginnen werden. Es ist mit Verkehrsbehinderungen während der Bauphase zu rechnen. Die Anlieger der betroffenen Straßenzüge werden von der Firma Schaupp rechtzeitig per Infoblatt informiert.
Die Gemeinde Oberpöring bedankt sich für Ihr Verständnis.
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Internet wird schneller - Telekom erhält Zuschlag für Breitbandausbau
20.03.2024
Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in den Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing gewonnen.
Für die Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing unterzeichneten die Bürgermeister zusammen mit Markus Münch den Vertrag mit der Deutschen Telekom.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Bekanntmachung Schutzkreis der Belegstelle Königswald
21.02.2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring informiert:
Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt die Züchtergruppe des Bienenzuchtverein Plattling eine Bienenköniginnen-Belegstelle im „Königswald“ zwischen Ottmaring und Aholming. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 7,5 km-Schutzradius, der auch unser Gemeindegebiet umfasst. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.
Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:
Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:
„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“
Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, bei der Belegstellenleitung oder eines Beauftragten zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.
Die Belegstelle „Königswald“ bietet an, bezuschusste Königinnen als auch kostenfreien Zuchtstoff an den Anliefertagen jeweils Samstag und Mittwoch ab 18:00 Uhr abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.
Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:
Theo Günthner
Telefon: 09938 597
Natalie Britzl
Telefon: 0176 47118371
https://bzv-plattling.de/belegstelle/
gebeten.
Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.
Informationen unter:
Stefan Fleischmann
Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern
Tel.: 0931/9801-3683
E-Mail: Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de
https://www.lwg.bayern.de/bienen
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Landtags- und Bezirkswahl 2023
09.10.2023
Die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023 können Sie hier einsehen:
Ergebnisse Landtagswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)
Ergebnisse Bezirkswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)
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Das KoKi-Familienbüro - Frühe Hilfen im Landkreis Deggendorf
14.06.2023
- Hebammensuche
- finanzielle Leistungen für Familien
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Angebote für Eltern und Kind
- Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen
Werdende Eltern und Familien mit Kindern unter 3 Jahren können sich gratis und unverbindlich bei KoKi informieren.
Sie finden "KoKi" in Zukunft auf unserer Homepage unter "Gesundheit & Soziales".
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Musikraum ILE Donauschleife
01.06.2023
Ab sofort bietet der Musikraum ILE Donauschleife Musikunterricht an. Der Musikraum ist ein gemeinsames Projekt der ILE-Mitglieder Osterhofen, Winzer, Buchhofen, Oberpöring und Wallerfing. Alle Informationen finden Sie unter www.musikraum-donauschleife.de.
- 10. Juni 2023: Kennenlerntag
- 15. Juli 2023: Tag der offenen Tür
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Grundsteuerreform - Was ist bei einem laufenden Flurbereinigungsverfahren zu beachten?
19.09.2022
Bei einem Flurbereinigungsverfahren gelten besondere Regelungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass es in den Fällen einer vorläufigen Besitzeinweisung für die Grundsteuer nicht maßgebend ist, wer zum Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern dies durch vorläufige Besitzeinweisungen abweichend geregelt sein kann. Diese vorläufigen Besitzeinweisungen gelten nur in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz.
Im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung bereits vergebene "neue Flurnummern" sind bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung im Liegenschaftskataster erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens geführt. Sie finden Sie daher nicht im BayernAtlas-Grundsteuer. Bitte geben Sie in der Anlage Land- und Fortwirtschaft (BayGrSt 3) die "neuen Flurnummern" an. Diese "neuen Flurnummern" beinhalten Flächen oder Teilflächen von gültigen Flurnummern. Für die weiteren Angaben in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3) verwenden Sie bitte soweit möglich die Daten die Sie für die bei der Vermessungsverwaltung geführten Flurnummern im BayernAtlas-Grundsteuer finden.
Wie Sie die Daten aus dem Liegenschaftskataster mit Hilfe des BayernAtlas-Grundsteuer abrufen können, lesen Sie in den Fragen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?" unter dem Punkt "Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?". Dort finden Sie auch den Link zum kostenlosen Abruf Ihrer Daten aus dem BayernAtlas-Grundsteuer.
Ist auf den 01. Januar 2022 keine Ertragsmesszahl für die Flächen vorhanden, kann sie aus den Ertragsmesszahlen der bei der Vermessungsverwaltung gültigen Flurnummern abgeleitet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann auch die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Diese können Sie beim Finanzamt erfragen oder in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) eine Ertragsmesszahl von "0" eintragen.
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Die Grundsteuerreform
14.09.2022
Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link:
Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.
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