Tagesmutter / Tagesvater werden: Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen startet am 24.01.2025

15.09.2024

Das Amt für Jugend und Familie Deggendorf sucht Interessenten für die Tätigkeit als Tagesmutter/ -vater. Kindertagespflege bedeutet die Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 13 Jahren. Sie ist eine familiennahe Betreuung, bei der individuelle Bedürfnisse des Kindes besonders berücksichtigt werden können. Die Betreuung ermöglicht das Erleben von Familienalltag mit seinen Aktivitäten und der notwendigen Ruhe. In einer Tagespflegestelle dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut und acht Buchungsverhältnisse insgesamt eingegangen werden. Tageskinder werden im Haushalt der Tagespflegeperson oder in angemieteten Räumen betreut.

Als Tagesmütter oder -väter eigenen sich Personen, die Freude an der Betreuung und Förderung von Kindern haben. Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit sowie Belastbarkeit sind neben den räumlichen Voraussetzungen weitere Kriterien. Kindertagespflege ist für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher eine berufliche Alternative. Für Menschen ohne pädagogische Ausbildung ist sie eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten. Gern können Tageskinder auch im Einklang mit den eigenen Kindern betreut werden. Wenn die eigenen Kinder aus dem Haus sind, nutzen auch viele Mütter das „leere Nest“ und die freie Zeit, um Tageskinder aufzunehmen.

Tagespflegepersonen arbeiten selbständig und werden für ihre Tätigkeit bezahlt.

Bei Vollzeitbetreuung von beispielsweise 35 - 40 Wochenstunden ist dies mit bis zu 1005 Euro im Monat pro Kind durchaus lukrativ. Übernommen werden zudem andere finanzielle Leistungen, wie z. B. Beiträge für die Unfall- und Haftpflichtversicherung und Teile der Kranken- und Altersversicherung. Die Tagespflegeperson entscheidet selbst darüber, wie viele Kinder (max. 5) sie zu welchen Zeiten betreuen möchte.

Tagesmütter / -väter werden für ihre Aufgabe geschult, sie müssen sich regelmäßig fortbilden und sie sind gesucht. Wer sich diese Aufgabe vorstellen könnte, benötigt eine Pflegeerlaubnis, welche vom Amt für Jugend und Familie erteilt wird.

Voraussichtlich wird ab 24.01.2025 ein Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit der Volkshochschule Deggendorf im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten angeboten. Der Kurs findet immer Freitagabend und samstags an der VHS statt. Integriert in den 160 UE ist auch ein Praktikumsanteil. Neben der Grundqualifizierung unterstützt sie das Amt für Jugend und Familie in allen Fachfragen.

Gerne können sich interessierte Personen unverbindlich bei der Tagespflegestelle über die Voraussetzungen informieren und beraten lassen. 

Infos und Anmeldung:

Brigitte Fischer, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Fachberatung der Tagespflegestelle im Amt für Jugend und Familie Deggendorf,

fischerb@lra-deg.bayern.de; 0991/3100-450

 

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Tatort Otzing: Aufgedeckt und ausgegraben

13.09.2024

Veranstaltungreihe mit Exkursion zu den spektakulären Funden aus der Hallstatt-Zeit. 

Weitere Informationen und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier. 

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Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)

13.09.2024

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Glasfaserausbau in Otzing

19.04.2024

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker übergibt am 10.04.2024 den Zuwendungsbescheid zum Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes in der Gemeinde Otzing während eines feierlichen Aktes an Bürgermeister Schmid. Insgesamt sollen 647 Haushalte mit Glasfaser erschlossen werden. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 2.993.668,00€ erhält die Gemeinde Otzing eine Förderung von 90%. 

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Internet wird schneller - Telekom erhält Zuschlag für Breitbandausbau

20.03.2024

Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in den Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing gewonnen.

Für die Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing unterzeichneten die Bürgermeister zusammen mit Markus Münch den Vertrag mit der Deutschen Telekom.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Bekanntmachung Schutzkreis der Belegstelle Königswald

21.02.2024

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring informiert:

Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt die Züchtergruppe des Bienenzuchtverein Plattling eine Bienenköniginnen-Belegstelle im „Königswald“ zwischen Ottmaring und Aholming. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 7,5 km-Schutzradius, der auch unser Gemeindegebiet umfasst. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.

Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:

Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:

„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“

Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, bei der Belegstellenleitung oder eines Beauftragten zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.

Die Belegstelle „Königswald“ bietet an, bezuschusste Königinnen als auch kostenfreien Zuchtstoff an den Anliefertagen jeweils Samstag und Mittwoch ab 18:00 Uhr abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.

Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:

Theo Günthner

Telefon: 09938 597

Natalie Britzl

Telefon: 0176 47118371

https://bzv-plattling.de/belegstelle/

gebeten.

Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.

Informationen unter:

Stefan Fleischmann
Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern

Tel.: 0931/9801-3683
E-Mail: Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de

https://www.lwg.bayern.de/bienen

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Vortragsreihe LÄNGER LEBEN ZUHAUSE - Technische Hochschule Deggendorf - DeinHaus 4.0

19.02.2024

Hier finden Sie die Termine und Themen zu der Vortragsreihe. 

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Neuer Standort des Defibrillators

24.01.2024

Hier erhalten Sie Informationen zu dem neuen Standort des Defibrillators in Otzing. 

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ILE Donau-Isar fördert Kleinprojekte im Regionalbudget 2024

16.10.2023

Die ILE Donau-Isar hat sich wieder erfolgreich um ein Regionalbudget von 100.000 Euro für das Jahr 2024 beworben. Als verantwortliche Stelle für die ILE betreut bis auf weiteres die Stadt Plattling diese regionale Förderkulisse.

Weitere Informationen erhalten Sie hier. 

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Das KoKi-Familienbüro - Frühe Hilfen im Landkreis Deggendorf

14.06.2023
  • Hebammensuche
  • finanzielle Leistungen für Familien
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Angebote für Eltern und Kind
  • Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen

Werdende Eltern und Familien mit Kindern unter 3 Jahren können sich gratis und unverbindlich bei KoKi informieren. 

Kontakt: 
KoKi Familienbüro Deggendorf 
Tel. 0991-3100-308 und 0991-3100-214
 

Sie finden "KoKi" in Zukunft auf unserer Homepage unter "Gesundheit & Soziales".

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Grundsteuerreform - Was ist bei einem laufenden Flurbereinigungsverfahren zu beachten?

19.09.2022

Bei einem Flurbereinigungsverfahren gelten besondere Regelungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass es in den Fällen einer vorläufigen Besitzeinweisung für die Grundsteuer nicht maßgebend ist, wer zum Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern dies durch vorläufige Besitzeinweisungen abweichend geregelt sein kann. Diese vorläufigen Besitzeinweisungen gelten nur in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz.

Im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung bereits vergebene "neue Flurnummern" sind bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung im Liegenschaftskataster erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens geführt. Sie finden Sie daher nicht im BayernAtlas-Grundsteuer. Bitte geben Sie in der Anlage Land- und Fortwirtschaft (BayGrSt 3) die "neuen Flurnummern" an. Diese "neuen Flurnummern" beinhalten Flächen oder Teilflächen von gültigen Flurnummern. Für die weiteren Angaben in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3) verwenden Sie bitte soweit möglich die Daten die Sie für die bei der Vermessungsverwaltung geführten Flurnummern im BayernAtlas-Grundsteuer finden.

Wie Sie die Daten aus dem Liegenschaftskataster mit Hilfe des BayernAtlas-Grundsteuer abrufen können, lesen Sie in den Fragen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?" unter dem Punkt "Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?". Dort finden Sie auch den Link zum kostenlosen Abruf Ihrer Daten aus dem BayernAtlas-Grundsteuer.

Ist auf den 01. Januar 2022 keine Ertragsmesszahl für die Flächen vorhanden, kann sie aus den Ertragsmesszahlen der bei der Vermessungsverwaltung gültigen Flurnummern abgeleitet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann auch die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Diese können Sie beim Finanzamt erfragen oder in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) eine Ertragsmesszahl von "0" eintragen.

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Die Grundsteuerreform

14.09.2022

Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link: 

www.grundsteuer.bayern.de

Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

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Bürgerservice-Portal (Online-Service)

17.08.2018

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerservice-Portal diverse Anträge online an die Gemeindeverwaltung stellen.

Das Bürgerservice-Portal erreichen Sie über folgenden Link:

>>> Bürgerservice-Portal <<<

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