Vollzug der Wassergesetze
05.03.2024
Die Verordnung über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Otzing liegt in der Zeit vom 05.03.2024 bis 20.03.2024 öffentlich aus.
Die Auslegung findet im Vorzimmer Zi.Nr. 21/I. Stock im Rathaus in Niederpöring zur allgemeinen Einsicht während der Dienstzeiten statt. Der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen gilt nach Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. Eine Einsicht ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Dienstzeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
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Fundsache in Lailling
04.03.2024
In Lailling wurde auf einem Feldweg ein goldener Ring gefunden.
Der Besitzer wird gebeten sich mit dem Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Fr. Mittermeier, Tel.: 09937 9505-12) in Verbindung zu setzen.
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Bekanntmachung Schutzkreis der Belegstelle Königswald
21.02.2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring informiert:
Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt die Züchtergruppe des Bienenzuchtverein Plattling eine Bienenköniginnen-Belegstelle im „Königswald“ zwischen Ottmaring und Aholming. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 7,5 km-Schutzradius, der auch unser Gemeindegebiet umfasst. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.
Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:
Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:
„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“
Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, bei der Belegstellenleitung oder eines Beauftragten zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.
Die Belegstelle „Königswald“ bietet an, bezuschusste Königinnen als auch kostenfreien Zuchtstoff an den Anliefertagen jeweils Samstag und Mittwoch ab 18:00 Uhr abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.
Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:
Theo Günthner
Telefon: 09938 597
Natalie Britzl
Telefon: 0176 47118371
https://bzv-plattling.de/belegstelle/
gebeten.
Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.
Informationen unter:
Stefan Fleischmann
Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern
Tel.: 0931/9801-3683
E-Mail: Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de
https://www.lwg.bayern.de/bienen
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Vortragsreihe LÄNGER LEBEN ZUHAUSE - Technische Hochschule Deggendorf - DeinHaus 4.0
19.02.2024
Hier finden Sie die Termine und Themen zu der Vortragsreihe.
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Neuer Standort des Defibrillators
24.01.2024
Hier erhalten Sie Informationen zu dem neuen Standort des Defibrillators in Otzing.
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Beratungsangebot für Menschen mit Hörbehinderung in Deggendorf
05.12.2023
Der BLWG – Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e. V. informiert über das Beratungsangebot in Deggendorf für das 1. Halbjahr 2024 für Menschen mit Hörbehinderung.
Die Termine finden Sie hier.
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ILE Donau-Isar fördert Kleinprojekte im Regionalbudget 2024
16.10.2023
Die ILE Donau-Isar hat sich wieder erfolgreich um ein Regionalbudget von 100.000 Euro für das Jahr 2024 beworben. Als verantwortliche Stelle für die ILE betreut bis auf weiteres die Stadt Plattling diese regionale Förderkulisse.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)
10.10.2023
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Landtags- und Bezirkswahl 2023
09.10.2023
Die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023 können Sie hier einsehen:
Ergebnisse Landtagswahl 2023 in Otzing (landkreis-deggendorf.de)
Ergebnisse Bezirkswahl 2023 in Otzing (landkreis-deggendorf.de)
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Das KoKi-Familienbüro - Frühe Hilfen im Landkreis Deggendorf
14.06.2023
- Hebammensuche
- finanzielle Leistungen für Familien
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Angebote für Eltern und Kind
- Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen
Werdende Eltern und Familien mit Kindern unter 3 Jahren können sich gratis und unverbindlich bei KoKi informieren.
Sie finden "KoKi" in Zukunft auf unserer Homepage unter "Gesundheit & Soziales".
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Grundsteuerreform - Was ist bei einem laufenden Flurbereinigungsverfahren zu beachten?
19.09.2022
Bei einem Flurbereinigungsverfahren gelten besondere Regelungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass es in den Fällen einer vorläufigen Besitzeinweisung für die Grundsteuer nicht maßgebend ist, wer zum Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern dies durch vorläufige Besitzeinweisungen abweichend geregelt sein kann. Diese vorläufigen Besitzeinweisungen gelten nur in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz.
Im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung bereits vergebene "neue Flurnummern" sind bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung im Liegenschaftskataster erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens geführt. Sie finden Sie daher nicht im BayernAtlas-Grundsteuer. Bitte geben Sie in der Anlage Land- und Fortwirtschaft (BayGrSt 3) die "neuen Flurnummern" an. Diese "neuen Flurnummern" beinhalten Flächen oder Teilflächen von gültigen Flurnummern. Für die weiteren Angaben in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3) verwenden Sie bitte soweit möglich die Daten die Sie für die bei der Vermessungsverwaltung geführten Flurnummern im BayernAtlas-Grundsteuer finden.
Wie Sie die Daten aus dem Liegenschaftskataster mit Hilfe des BayernAtlas-Grundsteuer abrufen können, lesen Sie in den Fragen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?" unter dem Punkt "Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?". Dort finden Sie auch den Link zum kostenlosen Abruf Ihrer Daten aus dem BayernAtlas-Grundsteuer.
Ist auf den 01. Januar 2022 keine Ertragsmesszahl für die Flächen vorhanden, kann sie aus den Ertragsmesszahlen der bei der Vermessungsverwaltung gültigen Flurnummern abgeleitet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann auch die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Diese können Sie beim Finanzamt erfragen oder in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) eine Ertragsmesszahl von "0" eintragen.
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Die Grundsteuerreform
14.09.2022
Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link:
Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.
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Bürgerservice-Portal (Online-Service)
17.08.2018
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerservice-Portal diverse Anträge online an die Gemeindeverwaltung stellen.
Das Bürgerservice-Portal erreichen Sie über folgenden Link:
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