Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)
02.10.2023
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Stellenausschreibung
14.09.2023
(wegen Altersruhestand)
Online-Elternbefragung
05.07.2023
Der Landkreis Deggendorf führt eine Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung durch. Dazu sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten Sie, die Online-Elternbefragung über folgenden Link oder QR-Code auszufüllen:
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
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Das KoKi-Familienbüro - Frühe Hilfen im Landkreis Deggendorf
14.06.2023
- Hebammensuche
- finanzielle Leistungen für Familien
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Angebote für Eltern und Kind
- Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen
Werdende Eltern und Familien mit Kindern unter 3 Jahren können sich gratis und unverbindlich bei KoKi informieren.
Sie finden "KoKi" in Zukunft auf unserer Homepage unter "Gesundheit & Soziales".
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Blickwinkel
16.03.2023
"Blickwinkel" - eine Ausstellung, die Einblick in das kreative und handwerkliche Schaffen in unserer Gemeinde gibt.
27.10.2023 - 29.10.2023
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Mikrozensus 2023
16.03.2023
Bitte geben Sie Auskunft: "Mikrozensus 2023" startet in Bayern - 60 000 Haushalte werden befragt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023
07.10.2022
Das Landesamt für Statistik sucht 13.000 freiwillige Haushalte in Bayern für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023.
Teilnehmende Haushalte erhalten eine Geldprämie von mindestens 100 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgender Pressemitteilung oder im Internet unter www.evs2023.de
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Grundsteuerreform - Was ist bei einem laufenden Flurbereinigungsverfahren zu beachten?
19.09.2022
Bei einem Flurbereinigungsverfahren gelten besondere Regelungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass es in den Fällen einer vorläufigen Besitzeinweisung für die Grundsteuer nicht maßgebend ist, wer zum Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern dies durch vorläufige Besitzeinweisungen abweichend geregelt sein kann. Diese vorläufigen Besitzeinweisungen gelten nur in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz.
Im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung bereits vergebene "neue Flurnummern" sind bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung im Liegenschaftskataster erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens geführt. Sie finden Sie daher nicht im BayernAtlas-Grundsteuer. Bitte geben Sie in der Anlage Land- und Fortwirtschaft (BayGrSt 3) die "neuen Flurnummern" an. Diese "neuen Flurnummern" beinhalten Flächen oder Teilflächen von gültigen Flurnummern. Für die weiteren Angaben in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3) verwenden Sie bitte soweit möglich die Daten die Sie für die bei der Vermessungsverwaltung geführten Flurnummern im BayernAtlas-Grundsteuer finden.
Wie Sie die Daten aus dem Liegenschaftskataster mit Hilfe des BayernAtlas-Grundsteuer abrufen können, lesen Sie in den Fragen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?" unter dem Punkt "Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?". Dort finden Sie auch den Link zum kostenlosen Abruf Ihrer Daten aus dem BayernAtlas-Grundsteuer.
Ist auf den 01. Januar 2022 keine Ertragsmesszahl für die Flächen vorhanden, kann sie aus den Ertragsmesszahlen der bei der Vermessungsverwaltung gültigen Flurnummern abgeleitet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann auch die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Diese können Sie beim Finanzamt erfragen oder in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) eine Ertragsmesszahl von "0" eintragen.
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Die Grundsteuerreform
14.09.2022
Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link:
Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.
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Bürgerservice-Portal (Online-Service)

17.08.2018
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerservice-Portal diverse Anträge online an die Gemeindeverwaltung stellen.
Das Bürgerservice-Portal erreichen Sie über folgenden Link:
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